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Fachbetriebs- Anzeige- und Genehmigungspflicht

Anzeige und Genehmigungspflicht

Oberirdische Heizöllageranlagen, i. d. R. ab einem Lagervolumen von mehr als 1000 Litern sowie generell alle Erdtanks müssen bei der zuständigen Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zwei Monate vor Errichtung der Anlage angemeldet werden (Anzeigepflicht). Dort erfährt man auch, ob der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet liegt. Ab einem Lagervolumen von mehr als 5000 Litern ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich (Genehmigungspflicht). Formulare und Merkblätter gibt es bei der zuständigen Wasserbehörde oder dem zuständigen Bauamt. Bei allen verwaltungsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen unterstützt Sie auch ein qualifiziertes Heizungsbau- bzw. Tankschutzunternehmen.

Sachverständigenprüfung

In der Regel müssen alle oberirdischen Anlagen mit mehr als 1000 Liter Rauminhalt vor der Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen nach der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VAwS) einmalig geprüft werden. Neue Vorschriften hierzu sind in Vorbereitung. Wiederkehrende Prüfungen sind meistens nur bei Erdtanks oder bei Tankanlagen in Schutzgebieten notwendig. Betreiber einer Öllageranlage haben rechtzeitig einen Sachverständigen mit einer Anlagenprüfung zu beauftragen.

Fachbetriebspflicht

Alle Arbeiten an Heizöltanks und Ölleitungen sind von Fachbetrieben durchzuführen, die mit ihrer Qualifikation und technischen Ausstattung die Anforderungen des § 3 der "Verordnung über anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (Übergangsverordnung) vom 31.03.2010 erfüllen. Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten umfassen dabei das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Instandsetzten von Heizöllageranlagen. Die Fachbetriebspflicht gilt ab einem Lagervolumen von mehr als 10.000 Litern, je nach Bundesland auch schon ab einem Lagervolumen von mehr als 1000 Litern. Die Prüfpflichten für Öllageranlagen sind in der VAwS des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Auch hier sind neue Vorschriften in Vorbereitung. Darüber hinaus erfordern die Innenrevision und die Reinigung einer Heizöllageranlage sowie die Ausführung werterhaltender Maßnahmen, wie die Montage einer Leckschutzauskleidung oder das Aufbringen einer Fachgerechten Innenbeschichtung, den Nachweis besonderer Fähigkeiten und Qualifikationen und sind in der Regel speziellen Tankschutz-Fachbetrieben vorbehalten.

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